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   OVG Niedersachsen, 03.12.2013 - 7 MS 4/13   

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https://dejure.org/2013,35245
OVG Niedersachsen, 03.12.2013 - 7 MS 4/13 (https://dejure.org/2013,35245)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03.12.2013 - 7 MS 4/13 (https://dejure.org/2013,35245)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03. Dezember 2013 - 7 MS 4/13 (https://dejure.org/2013,35245)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • erdigital.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    § 3 der 26. BImSchV, §§ 43 Satz 3, 43a Nr. 6, 43e, 43h, 43 Satz 1 Nr. 1 EnWG, § 73 Abs. 8 VwVfG
    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Planfeststellungsbeschluss zur Erneuerung einer Hochspannungsleitung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EnWG § 43h
    Vorliegen einer neuen Trasse bei Errichtung des Ersatzneubaus einer Hochspannungsleitung ganz überwiegend auf einer vorhandenen Bestandstrasse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorliegen einer neuen Trasse bei Errichtung des Ersatzneubaus einer Hochspannungsleitung ganz überwiegend auf einer vorhandenen Bestandstrasse

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 219
  • DVBl 2014, 190
  • DÖV 2014, 210
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (17)

  • OVG Niedersachsen, 19.09.2013 - 7 KS 209/11

    Einwendungspräklusion Einwendung einer unterlassenen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.12.2013 - 7 MS 4/13
    Einwendungen, die sich auf das Verfahrensrecht, namentlich das Verfahren bei der Umweltverträglichkeitsprüfung beziehen, können der Präklusion unterliegen und müssen deshalb rechtzeitig und hinreichend substantiiert gegenüber der Planfeststellungs bzw. Anhörungsbehörde angebracht werden (im Anschluss an Urteil des Senats v. 19.09.2013 - 7 KS 209/11 -).

    Bezogen auf den Zeitpunkt des Erlasses des Planfeststellungsbeschlusses, auf den bei der Überprüfung seiner Rechtmäßigkeit maßgeblich abzustellen ist (st. Rspr. des BVerwG, vgl. Urt. v. 1.4.2004 - 4 C 2.03 -, BVerwGE 120, 276; aus der Rspr. des Senats: Urt. v. 19.9.2013 - 7 KS 209/11 -, juris), dringt der Antragsteller mit seinen innerhalb der Begründungsfrist nach § 43e Abs. 1 Satz 2 EnWG vorgebrachten Einwendungen gegen den Planfeststellungsbeschluss nicht durch.

    Hierzu hat der Senat in seinem Urteil vom 19. September 2013 (- 7 KS 209/11 -, juris; vgl. auch OVG Sachsen, Beschl. v. 6.6.2013 - 4 A 432/12 -, juris) wie folgt ausgeführt:.

  • BVerwG, 23.06.2009 - 9 VR 1.09

    Aussetzung der sofortigen Vollziehung; Aufhebung der Aussetzung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.12.2013 - 7 MS 4/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. nur Beschl. v. 23.6.2009 - 9 VR 1.09 -, NVwZ-RR 2009, 753) ist die Trassenwahl bei der Auswahl verschiedener Trassenvarianten als Abwägungsentscheidung einer gerichtlichen Kontrolle nur begrenzt auf erhebliche Abwägungsmängel hin zugänglich.
  • BVerwG, 11.02.2009 - 9 A 34.08

    Streitig - Planfeststellungsbeschluss - Beeinträchtigung - Existenzgefährdung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.12.2013 - 7 MS 4/13
    Nach der vom Senat zugrunde gelegten Streitwertpraxis des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschl. v. 11.2.2009 - 9 A 34.08 -, juris) ist der Wert des Streitgegenstandes in Klageverfahren gegen Planfeststellungsbeschlüsse, die zu Beeinträchtigungen eines landwirtschaftlichen Betriebes führen, pauschalierend auf 60.000,- EUR festzusetzen (vgl. nunmehr auch Nr. 34.2.3 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013, abrufbar u.a. unter bverwg.de/informationen/streitwertkatalog.php).
  • BVerwG, 17.07.1980 - 7 C 101.78

    Einwendungsausschluß in atomrechtlichen Genehmigungsverfahren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.12.2013 - 7 MS 4/13
    Einwendungen, die der Präklusion unterliegen können, sind sachliches, auf die Verhinderung oder Modifizierung des Planvorhabens abzielendes Gegenvorbringen (BVerwG, Urt. v. 17.7. 1980 - BVerwG 7 C 101.78 -, BVerwGE 60, 297 [300]; Nds. OVG, Urt. v. 22.2. 2012 - 7 LC 83/10 -, NdsVBl. 2012.212 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 87).
  • BVerwG, 01.04.2004 - 4 C 2.03

    Planfeststellung; Straßenplanung; faktisches Vogelschutzgebiet; Gebietsauswahl;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.12.2013 - 7 MS 4/13
    Bezogen auf den Zeitpunkt des Erlasses des Planfeststellungsbeschlusses, auf den bei der Überprüfung seiner Rechtmäßigkeit maßgeblich abzustellen ist (st. Rspr. des BVerwG, vgl. Urt. v. 1.4.2004 - 4 C 2.03 -, BVerwGE 120, 276; aus der Rspr. des Senats: Urt. v. 19.9.2013 - 7 KS 209/11 -, juris), dringt der Antragsteller mit seinen innerhalb der Begründungsfrist nach § 43e Abs. 1 Satz 2 EnWG vorgebrachten Einwendungen gegen den Planfeststellungsbeschluss nicht durch.
  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.12.2013 - 7 MS 4/13
    Dass das Vorhaben gemessen an dem nach § 1 EnWG anzustrebenden Ziel einer möglichst sicheren, preisgünstigen, verbraucherfreundlichen, effizienten und umweltverträglichen leitungsgebundenen Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität "vernünftigerweise geboten" ist (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 7.7.1987 - 4 C 78.76 u.a. -, BVerwGE 56, 110), hat die Antragsgegnerin unter 2.2.2.1 der Begründung des Planfeststellungsbeschlusses (PFB Seite 12), auf die Bezug genommen wird, nachvollziehbar dargelegt.
  • BVerwG, 26.09.2013 - 4 VR 1.13

    Kein Baustopp für Teilstrecke der Höchstspannungsleitung Hamburg/Nord - Dollern

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.12.2013 - 7 MS 4/13
    Darüber hinaus kann er geltend machen, durch eine mangelhafte Abwägung eigener Belange beeinträchtigt zu sein (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6.9.2013 - 4 VR 1.13 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 13.10.2016 - 7 KS 3/13

    Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses für eine Hochspannungsfreileitung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.12.2013 - 7 MS 4/13
    Der Antragsteller hat gegen den Planfeststellungsbeschluss Klage erhoben, über die noch nicht entschieden ist (7 KS 3/13), und den vorliegenden Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung dieser Klage gestellt.
  • BVerwG, 30.01.2008 - 9 A 27.06

    Planfeststellung; Planrechtfertigung; Änderung der tatsächlichen Verhältnisse;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.12.2013 - 7 MS 4/13
    16 Was die Substantiierung von Einwendungen in Planfeststellungsverfahren betrifft, so muss nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 20.1.2008 - 9 A 27.06 -, Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 195; Beschl. v. 4.8.2011 - 9 B 33.11 -, juris; Beschl. v. 26.9.2013, a.a.O.), der der Senat folgt, die entsprechende Einwendung als sachliches Vorbringen so konkret sein, dass die Planfeststellungsbehörde erkennen kann, in welcher Hinsicht sie bestimmte Belange einer näheren Betrachtung unterziehen soll.
  • BVerwG, 14.07.2011 - 9 A 14.10

    Planfeststellung; sachliche Zuständigkeit; Einwendung; Einwendungsausschluss;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.12.2013 - 7 MS 4/13
    Eine Ausnahme gilt lediglich für die Verletzung von Bestimmungen, die wie die Vorschriften über die sachliche Zuständigkeit der Planfeststellungsbehörde den formell-rechtlichen Rahmen der Planfeststellung abstecken: ihre Rüge unterliegt nicht der Einwendungspräklusion (BVerwG, Urt. v. 14.7. 2011 - BVerwG 9 A 14.10 -, NUR 2012, 52).
  • BVerwG, 14.09.2010 - 7 B 15.10

    Einwendungsausschluss; Präklusion; Ausschlussfrist; öffentliche Bekanntmachung;

  • BVerwG, 17.06.2011 - 7 B 79.10

    Vereinbarkeit nationaler Präklusionsregelungen mit dem europäischen Unionsrecht;

  • BVerwG, 09.08.1994 - 7 C 44.93

    Atomverfahren - Teilgenehmigung - Genehmigungsbehörde - Umbaueines

  • BVerwG, 04.08.2011 - 9 B 33.11

    Neubau einer Bundesstraße; Einwendungen Privater wegen Verletzung des

  • OVG Niedersachsen, 22.02.2012 - 7 LC 83/10

    Mitgliedsgemeinde einer Samtgemeinde als sachlich zuständige Trägerin für ein

  • OVG Sachsen, 06.06.2013 - 4 A 434/12

    Wasserrechtliche Planfeststellung, Hochwasserschutzmauer, Präklusion; Europäische

  • BVerwG, 12.08.1977 - 4 C 78.76

    Sachaufklärungsmangel - Technische Vorkehrungen - Heizöl - Verunreinigung von

  • OVG Niedersachsen, 13.10.2016 - 7 KS 3/13

    Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses für eine Hochspannungsfreileitung

    Einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung dieser Klage hat der Senat abgelehnt (vgl. Beschl. v. 3.12.2013 - 7 MS 4/13 -, DVBl 2014, 190) und eine sich anschließende Anhörungsrüge zurückgewiesen (vgl. Beschl. v. 25.2.2014 - 7 MS 122/13 -).

    Der Senat hat zwar in der Vergangenheit (vgl. Urt. v. 19.9.2013 - 7 KS 209/11 -, ZUR 2014, 106; Beschl. v. 3.12.2013 - 7 MS 4/13 -, DVBl 2014, 190) noch die Auffassung vertreten, die Einwendung einer unterlassenen Umweltverträglichkeitsprüfung unterliege der fachgesetzlichen Einwendungspräklusion.

  • OVG Niedersachsen, 15.04.2019 - 7 MS 73/18

    Abänderung von Amts wegen; Abänderungsantrag; Planfeststellung

    Der Antrag des Antragstellers, den Beschluss des Senats vom 03. Dezember 2013 (7 MS 4/13) abzuändern und die aufschiebende Wirkung der Klage (7 KS 3/13) gegen den Planfeststellungsbeschluss der Antragsgegnerin vom 27. Dezember 2012 anzuordnen, wird abgelehnt.

    Seinen zugleich gestellten Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage hat der Senat mit Beschluss vom 03. Dezember 2013 (7 MS 4/13, NVwZ-RR 2014, 219) abgelehnt.

    die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss der Antragsgegnerin vom 27. Dezember 2012 unter Abänderung des Senatsbeschlusses vom 03. Dezember 2013 (7 MS 4/13) anzuordnen, soweit dieser den Betrieb des Ersatzneubaus erlaubt.

    Von dieser Rechtsschutzmöglichkeit hat der Antragsteller mit seinem in dem Verfahren 7 MS 4/13 gestellten Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes vom 11. Februar 2013, den der Senat mit seinem Beschluss vom 03. Dezember 2013 abgelehnt hat, Gebrauch gemacht.

    Der Antragsteller hat zur Begründung seiner Klage und auch seines Antrags auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (in dem Verfahren 7 MS 4/13) von Anfang an gerügt, die UVP-Vorprüfung sei fehlerhaft durchgeführt und die danach gebotene Umweltverträglichkeitsprüfung sei nicht durchgeführt worden.

    Der Senat sieht den auf § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO gestützten Antrag des Antragstellers, den Beschluss des Senats vom 03. Dezember 2013 (7 MS 4/13) abzuändern und die aufschiebende Wirkung der Klage anzuordnen, zugleich als Anregung an, den Beschluss gemäß § 80 Abs. 7 Satz 1 VwGO von Amts wegen abzuändern (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 27.05.2003 - 4 VR 4.03, 4 C 2.03 -, NVwZ-RR 2003, 618; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.11.1995 - 13 S 494/95 -, NVwZ-RR 1996, 603; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 02.05.2011 - 2 M 34/11 -, juris; Hessischer VGH, Beschluss vom 10.10.2011 - 11 B 1587/11.T -, NVwZ 2011, 1530; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 28.11.2012 - 1 M 83/12 -, juris).

  • BVerwG, 24.05.2018 - 4 C 4.17

    Aufhebungsanspruch; Einschätzungsprärogative; Enteignungsrechtliche Vorwirkung;

    Der Kläger hat vor Errichtung der Leitung erfolglos um einstweiligen Rechtsschutz nachgesucht (OVG Lüneburg, Beschluss vom 3. Dezember 2013 - 7 MS 4/13 - UPR 2014, 114).
  • BVerwG, 24.05.2018 - 4 C 3.17

    Nachteilige Auswirkungen eines Planfeststellungsbeschlusses für eine

    Ein weiterer von enteignungsrechtlicher Vorwirkung betroffener Eigentümer hat vor Errichtung der Leitung erfolglos um einstweiligen Rechtsschutz nachgesucht (OVG Lüneburg, Beschluss vom 3. Dezember 2013 - 7 MS 4/13 - UPR 2014, 114).
  • OVG Niedersachsen, 14.01.2014 - 7 MS 103/13

    Grund für eine Wiedereinsetzung in die Einwendungsfrist bei verlängerung der

    Der hieran anknüpfende Einwendungsausschluss nach § 43a Nr. 7 Satz 1 EnWG gilt auch für das gerichtliche Verfahren und ist nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.9. 2013 - BVerwG 4 VR 1.13 -, a. a. O., juris, Langtext, Rn. 24, m. w. N.), welcher der Senat folgt (Nds. OVG, Urt. v. 19.9. 2013 - 7 KS 209/11 -, juris, Langtext Rn. 63, und Beschl. v. 3.12.2013 - 7 MS 4/13 -, juris, Langtext Rn. 17), mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar.
  • OVG Niedersachsen, 14.08.2015 - 7 KS 148/12

    Begründungsfrist; Bezugnahme; Pauschale Bezugnahme; Planänderungsbeschluss;

    Das Bundesverwaltungsgericht hat die Vereinbarkeit der Einwendungspräklusion nach § 17a Nr. 7 FStrG a.F. iVm dem - § 73 VwVfG nachgebildeten - Art. 73 Abs. 4 Satz 1 BayVwVfG sowie mit § 61 Abs. 3 BNatSchG 2002 und § 35 Abs. 2 Satz 2 HENatG 2002 in der Vergangenheit ausdrücklich auch im Hinblick auf Rügen einer Verletzung von Unionsrecht ausdrücklich bejaht (BVerwG, Urte. v. 03.03.2011 - 9 A 8.10 -, juris Rn. 35 u.v. 14.04.2010 - 9 A 5.08 -, juris Rn. 107, 108; ebenso Nds. OVG, Beschl. v. 03.12.2013 - 7 MS 4/13 -, juris Rn. 17; Urt. v. 19.09.2013 - 7 KS 209/11 -, juris) und in Auseinandersetzung mit den von der Kommission vorgebrachten Gründen bisher nicht erkennen lassen, dass es künftig von seiner bisherigen Rechtsprechung abzuweichen beabsichtige (vgl. BVerwG, Beschl. v. 06.03.2014 - 9 C 6.12 -, juris Rn. 13ff.).
  • OVG Sachsen, 06.09.2023 - 4 C 61/21

    Freileitung; Erdverkabelung; Kostenvergleich

    Die Auswahl ist aber nur rechtsfehlerhaft, wenn sich eine andere als die gewählte Linienführung unter Berücksichtigung aller abwägungsrelevanten Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere darstellen würde, wenn sich mit anderen Worten diese Lösung der Behörde hätte aufdrängen müssen (st. Rspr., zuletzt BVerwG, Beschl. v. 27. April 2023 - 4 VR 3.22 -, juris Rn. 10; BVerwG, Beschl. v. 28. März 2020 - 4 VR 5.19 -, juris Rn. 27; ferner NdsOVG, Beschl. v. 3. Dezember 2013 - 7 MS 4/13 -, juris Rn. 24).
  • OVG Sachsen, 13.07.2022 - 4 B 235/21

    Planfeststellung; 110-kv-Freileitung; Erdkabel; Vorhabenträger;

    Die Grenze der planerischen Gestaltungsfreiheit ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erst überschritten, wenn eine andere als die gewählte Linienführung sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere darstellen würde, wenn sich mit anderen Worten eine andere Lösung der Behörde hätte aufdrängen müssen (BVerwG, Beschl. v. 28. März 2020 - 4 VR 5.19 -, juris Rn. 27; ferner NdsOVG, Beschl. v. 3. Dezember 2013 - 7 MS 4/13 -, juris Rn. 24).
  • OVG Niedersachsen, 27.03.2014 - 7 KS 177/11

    Präklusion von Einwendungen eines von der Straßenplanung betroffenen Bürgers

    Die Auswahl unter verschiedenen Trassenvarianten ist als Abwägungsentscheidung einer gerichtlichen Kontrolle nur begrenzt auf erhebliche Abwägungsmängel hin (§ 17e Abs. 6 Satz 1 FStrG) zugänglich (BVerwG, Beschl. v. 23.6.2009 - BVerwG 9 VR 1.09 -, NVwZ-RR 2009, 753 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 10, und Nds. OVG, Beschl. v. 3.12.2013 - 7 MS 4/13 -, DVBl. 2014, 190 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 24).
  • VG München, 08.04.2014 - M 2 K 12.4612

    Drittanfechtung Planfeststellung und Bewilligung für Wasserkraftanlage

    Das Gericht folgt der Rechtsprechung des OVG Lüneburg (B.v. 3.12.2013 - 7 MS 4/13 - juris Rn. 16 ff.; U.v. 19.9.2013 - 7 KS 209/11 - juris Rn. 63 f.; offengelassen in: BVerwG, U.v. 17.12.2013 - 4 A 1/13 - juris Rn. 31).
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